Reinheitsgebot für Bier wird erlassen (am 23.04.1516) WDR ZeitZeichen 23.04.2016 15:25 Min. Verfügbar bis 21.04.2026 WDR 5

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Bier

Das Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot schreibt vor, welche Zutaten zur Bierherstellung verwendet werden dürfen: nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.

Von Alfried Schmitz

Starke Konkurrenz und Panschereien

Schon 1156 erließ Kaiser Barbarossa für die Stadt Augsburg eine Rechtsverordnung, in der auch die Bierqualität erwähnt wurde. "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden" – steht dort geschrieben.

Die Strafe konnte unterschiedlich hoch ausfallen. Beim einmaligen und ersten Verstoß betrug das Bußgeld fünf Gulden. Wiederholungstätern konnte die Braulizenz entzogen werden.

Denn so mancher Brauer fügte seinem Gebräu Gewürze und Kräuter zu, die beim Zecher Kopfschmerzen oder gar Übelkeit hervorriefen. Und einige Wirte verwässerten ihr Bier, um mehr Geld zu verdienen.

Seit 1516 gilt in Deutschland das Reinheitsgebot | Bildquelle: WDR/IMAGO/momentphoto/Robert Michael/52906851

Auch die Stadtoberen von München erkannten das Problem. Sie ernannten 1363 zwölf Stadträte zu amtlichen Bierkontrolleuren, die durch ständige Tests die Qualität des Bieres überwachen sollten. Solche Maßnahmen waren dringend notwendig geworden, denn der Konkurrenzkampf auf dem Biermarkt war enorm.

Weil die norddeutschen Brauer nach strengen Zunftregeln arbeiteten, hatte ihr Bier eine gute Qualität und einen guten Ruf. Um den Anschluss nicht vollends zu verpassen, sah der bayerische Herzog Wilhelm IV. nur noch eine Möglichkeit: Am 23. April 1516 erließ er das Reinheitsgebot, das nach und nach auch von anderen deutschen Städten und Ländern übernommen wurde.

(Erstveröffentlichung 2014. Letzte Aktualisierung: 21.09.2018)